Infos zur momentanen Situation
In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO ist der Einzelunterricht beziehungsweise andere Einzelbildungsmaßnahmen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten ausgenommen von dem Verbot nach §7 Satz 1.
Um Sie auch während der Pandemie bestmöglich zu unterstützen, biete ich außerdem kontaktloses Einzeltraining per Videotelefonat an. Sie benötigen dazu lediglich Ihr Smartphone.
Viele Grüße und Gesundheit wünscht Ihnen Thomas